Einleitung
In diesem Leitfaden erläutern wir die Policy der Universität Freiburg zum Umgang mit Forschungsdaten (graue Boxen mit Anführungszeichen) und bieten Ihnen als Forschende/r an der Universität Freiburg detaillierte Erklärungen, praktische Tipps und weiterführende Informationen (gelbe Kästchen) und Beispiele.
Alle Forschenden der Universität Freiburg verpflichten sich zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten. Die Central Data Facility unterstützt alle Forschenden der Universität Freiburg bei der Umsetzung der universitären Richtlinien.
Die Richtlinie
Gehen wir die Policy zum Umgang mit Forschungsdaten der Universität Freiburg Abschnitt für Abschnitt durch:
Policy zum Umgang mit Forschungsdaten an der Universität Freiburg
I. Präambel
Die Universität Freiburg erkennt die grundlegende Bedeutung von Forschungsdaten, ihres Entstehungs- und Verarbeitungskontextes sowie ihrer? Dokumentation und Veröffentlichung für den Erhalt qualitativ hochwertiger Forschung und wissenschaftlicher Integrität an. Die Universität Freiburg ist bestrebt, höchstmöglichen Ansprüchen zu genügen. Sie erkennt weiterhin an, dass korrekte, leicht auffindbare und zugängliche Forschungsdaten wesentliche Grundlage eines jeden datengestützten Forschungsprojektes sind. Sie sind notwendig für die Nachvollziehbarkeit, Validierbarkeit und Reproduzierbarkeit von Forschungsprozessen und -ergebnissen. Forschungsdaten haben somit einen langfristigen Nutzen für die Wissenschaft und das Potenzial für eine umfassende Nachnutzung und Verbreitung in der Gesellschaft. Die vorliegende Policy soll Wissenschaftler*innen Orientierung im Umgang mit Forschungsdaten geben und in Verbindung mit der Open-Science-Policy (1) dazu beitragen, den Gedanken von „Open Science“ und „Open Data“ zu verbreiten und zu leben, um somit einen Beitrag zu einem zukunftsfähigen Forschungsumfeld zu leisten (2).
Was ist eine Policy?
Eine Policy ist eine offizielle Leitlinie oder Richtlinie. Sie legt verbindliche Regeln und Erwartungen fest, nach denen sich alle Beteiligten richten sollen.
Auf einen Blick
- Eine Policy ist KEINE Empfehlung, sondern verbindlich.
- Sie wurde vom Rektorat der Uni Freiburg am 21.09.2022 beschlossen und im Januar 2026 aktualisiert.
- Sie schließt an die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis an.
Wozu dient diese Policy?
Die Policy soll sicherstellen, dass Forschungsdaten an der Universität Freiburg verantwortungsvoll, transparent und nachhaltig behandelt werden. Das ist Voraussetzung, Vertrauen in die datengetriebene Forschung herzustellen, für die die Universität Freiburg bekannt werden möchte. Durch ihre Vorgaben möchte die Policy den Forschenden der Universität einen Rahmen geben.
Um dieses Vertrauen aufzubauen, nennt die Policy folgende Prinzipien:
- Daten sollen, soweit dies nicht durch weitere Rechte eingeschränkt wird, offen sein.
- Daten sollen in einem nachprüfbaren Prozess produziert oder aus anderen Quellen übernommen werden.
- Forschungsdaten müssen für eine Nachnutzung vorbereitet sein. Dies muss auch für Menschen aus der Gesellschaft möglich sein, die nicht der Forschung angehören.
- DFG Leitlinien zu Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis
II. Geltungsbereich
Diese Policy richtet sich an alle Mitglieder und Angehörigen der Universität Freiburg, die mit Forschungsdaten umgehen, sowohl als eigenständige Forschende als auch in ihrer Funktion als Lehrende und Verantwortliche für die Betreuung von Wissenschaftler*innen in der frühen Karrierephase. Die Policy wurde am 21.09.2022 vom Rektorat verabschiedet und am 21.01.2026 aktualisiert. Auch im Falle von Drittmittelprojekten sollte diese Policy berücksichtigt werden. Spezifische Vereinbarungen mit Drittmittelgebern in Bezug auf das Datenmanagement haben Vorrang vor dieser Policy.”
Für wen gilt diese Policy?
Die Policy gilt für alle Mitglieder und Angehörige, die an der Universität Freiburg forschen oder forschen lassen.
Diese Policy betrifft Sie, wenn Sie unter anderem
- Professor:in an der Uni Freiburg sind
- Als wissenschaftliche Mitarbeiter:in forschen
- Als wissenschaftliche/r Hilfsangestellte/r an der Forschung beteiligt sind
- Eine Abschlussarbeit oder Dissertation verfassen, in der Forschungsdaten in die Arbeit eingehen
- Als Lehrende Forschungsarbeiten von Studierenden betreuen
- Nachwuchswissenschaftler:innen in Ihrer Forschungsgruppe anleiten
- An Drittmittelprojekten (z.B. DFG, EU) beteiligt sind
- Als Gastwissenschaftler:in an der Universität Freiburg forschen
Die Policy gilt jedoch nicht absolut, sondern kann durch weitere Regeln beeinflusst oder gar teilweise überschrieben werden. Ein Beispiel für ein solches Überschreiben könnte die Verpflichtung zu einer längeren Archivierung sein als die zehn Jahre, die in dieser Policy vorgegeben sind.
- Die Policy nimmt Kategorien des Landeshochschulgesetzes (LHG) von Baden-Württemberg auf. Aus der Definition im LHG ergeben sich unter anderem die oben genannten Gruppen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Policy alle anspricht, die mit Systemen der Universität arbeiten, über die Forschung bearbeitet werden.
- Die Policy zum Umgang mit Forschungsdaten setzt Regeln, die innerhalb der Universität gelten. Sie schafft damit eine Art Binnenrecht, das zu beachten ist, aber sich nicht über Regelwerke hinwegsetzen kann, die von außen wirken. Beispiele sind Förderbedingungen von Drittmittelgebern, Vorgaben durch Fachgesellschaften oder allgemein Gesetze. Solche Vorgaben werden nicht im totalen Gegensatz zur Policy zum Umgang mit Forschungsdaten stehen, doch Abweichungen im Detail kann es geben, die durch Vergleich und Prüfung zu finden sind. Ein Beispiel wäre, wenn Drittmittelgeber eine längere Archivierung von Forschungsdaten erwarten.
- Sie sind unsicher, ob Sie betroffen sind? Im Zweifel: Ja, sie sind betroffen. Bei Fragen wenden Sie sich an die Central Data Facility.
- Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg
III. Umgang mit Forschungsdaten
Als Forschungsdaten werden alle Daten bezeichnet, die während des Forschungsprozesses entstehen oder sein Ergebnis sind. Sie werden abhängig von der Forschungsfrage und unter Anwendung verschiedener Methoden erzeugt bzw. gesammelt, bearbeitet, analysiert und schließlich publiziert und/oder archiviert. Demzufolge treten die Forschungsdaten in jeder Wissenschaftsdisziplin in unterschiedlichen Medientypen, Aggregationsstufen und Formaten auf.
Zu Forschungsdaten zählen u.a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Umfragedaten, Objekte aus Sammlungen oder Proben, die in der wissenschaftlichen Arbeit entstehen, entwickelt oder ausgewertet werden. Methodische Testverfahren, wie Fragebögen, Software und Simulationen können ebenfalls zentrale Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung darstellen und sollten daher ebenfalls unter den Begriff Forschungsdaten gefasst werden. Es fallen darunter also auch unstrukturierte Texte.
- DFG Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten
Für die Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten ist es notwendig, deren Entstehungskontext und die benutzten Werkzeuge zu dokumentieren. Im Umgang mit Forschungsdaten ist der den gesamten Lebenszyklus umfassende Prozess zu berücksichtigen, bei dem sie erhoben oder nachgenutzt, verarbeitet, analysiert, aufbereitet, archiviert und gegebenenfalls publiziert werden.
Für die Nachnutzung von Daten, und gerade auch zum Zweck der Replikation, müssen Informationen mitgegeben werden, wie sie entstanden sind oder wie sie erzeugt wurden (Metadaten). Wenn diese Zusatzinformationen nicht mit den Daten selbst gespeichert werden, muss zumindest ein Link gesetzt werden, wo diese Metadaten zu finden sind. Metadaten können als eigenständige digitale Objekte archiviert werden. Zur Strukturierung der Metadaten wird vielfach auf sogenannte Metadatenstandards zurückgegriffen. Hierbei kann zwischen generischen und fach- bzw. disziplinspezifischen Standards unterschieden werden.
Den gesamten Datenlebenszyklus beachten
Beim Management von Daten wird häufig auf das Modell zurückgegriffen, bei dem für Forschungsdaten ein Lebenszyklus angenommen wird. Es gibt Varianten des Modells Ihnen ist gemeinsam, Forschungsdaten auf Phasen abzubilden. Jede Phase kann unterschiedlich organisiert sein, doch das Hauptziel sollte es sein, den Übergang von einer Phase zur nächsten möglichst zu automatisieren oder nach einem stringenten Verfahren durchzuführen. Dadurch wird zusätzlich sichergestellt, dass Daten nicht unbeabsichtigt verschwinden. Wenn Daten zu löschen sind, sollte dies ein geplanter Schritt sein. Die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis sowie der Policies, die eine Archivierung von 10 Jahren vorgeben, sind zu beachten.
Forschungsdaten entstehen, werden nachgenutzt, verarbeitet, gespeichert und eventuell veröffentlicht. Es sollte sich frühzeitig überlegt und dokumentiert werden wie mit Forschungsdaten im Laufe des Projektes umgegangen werden soll. Die Datenspeicherung selbst sollte bei der Projektplanung mit bedacht werden, genauso wie die Sicherstellung der Nachnutzung der Daten nach Projektende.
Bei der konkreten Umsetzung hilft der Toolkatalog mit Diensten.
- Metadaten und Metadatenstandards als beschreibende Informationen zu Daten
- Phasen des Forschungsdatenlebenszyklus
- Auflistung mit Diensten im CDF-Toolkatalog
Die FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) sind frühzeitig in diesem Prozess aufzugreifen, sofern keine rechtlichen oder ethischen Gründe dagegen stehen und sie technisch umsetzbar sind (3). Es ist von besonderer Bedeutung, die Integrität und den Kontext von Forschungsdaten zu bewahren. Forschungsdaten müssen auf eine korrekte, vollständige, unverfälschte und verlässliche Art und Weise gespeichert werden und langfristig nachnutzbar sein.
FAIR-Prinzipien einhalten
FAIR steht für vier Eigenschaften, die Forschungsdaten haben sollen:
| Buchstabe | Begriff | Bedeutung für Sie |
|---|---|---|
| F | Findable (Auffindbar) | Daten müssen mit klaren Beschreibungen (Metadaten) versehen sein, damit andere sie finden können. |
| A | Accessible (Zugänglich) | Daten sollen offen zugänglich sein – oder es muss klar beschrieben sein, warum nicht. |
| I | Interoperable | Daten sollen in Formaten gespeichert sein, die von verschiedenen Programmen gelesen werden können. |
| R | Reusable (Nachnutzbar) | Daten müssen mit einer Lizenz versehen werden, damit andere sie weiterverwenden dürfen. |
- Erläuterungen zu Metadaten: Als Metadaten werden Daten über Daten bezeichnet, die verschiedene Funktionen haben können. Sie können eher bibliografische Aufgaben übernehmen. Ein Metadaten-Schema mit größerer Verbreitung ist Dublin Core, mit dem Kerninformationen über digitale Objekte erfasst werden können. Zusätzlich können weitere Metadaten annotiert werden, die eher Fachspezifisches über ein digitales Objekt mitgeben.
In Übereinstimmung mit den Rechten am geistigen Eigentum und unter der Voraussetzung, dass keine Rechte Dritter, gesetzliche Bestimmungen oder andere Schutzrechte dies verbieten, sind Forschungsdaten mit einer freien Lizenz zur Nachnutzung zu versehen und offen verfügbar zu machen (4).
Um Daten nachnutzbar zu machen, muss auf sie nicht nur technisch zugegriffen werden können. Es ist genauso wichtig, ihre Nachnutzung juristisch zu ermöglichen.
Offene Lizenzen vergeben
Forschungsdaten sollen wenn möglich mit offenen Lizenzen veröffentlicht werden (z.B. Creative Commons), damit andere Forschende die Daten legal weiterverwenden können. Um bei Weiterverwendung der Daten eine Zitierbarkeit zu gewährleisten, sollten Daten mit einem DOI (Digital Object Identifier) versehen werden. Ausnahmen: Wenn Rechte Dritter, Datenschutz oder Vertraulichkeit dem entgegenstehen.
- Informationen zu Lizenzen: CDF guide
- Informationen zum Datenschutz gibt es beim Datenschutzbeauftragten der UFR
- Informationen zu Schutzrechten und Patenten erteilt die ZFT
Forschungsdaten sollen in einem geeigneten Repositorium oder Archivierungssystem abgelegt werden. Es wird empfohlen, primär fachlich oder methodisch geeignete Repositorien zu prüfen, sofern die in dieser Policy genannten Ansprüche an Open Access mindestens den Anforderungen der Dienste der Universität Freiburg entsprechen.
Es gibt eine Vielzahl an Repositorien in denen Daten gespeichert werden können. Das globale Verzeichnis re3data bietet eine Suche nach Disziplinen dafür an. Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) bietet fachspezifische Speichermöglichkeiten an. Der Kontakt dorthin kann von der Central Data Facility hergestellt werden. Die UFR bietet mit InvenioRDM FreiData eine Publikationsplattform für Forschungsdaten und andere digitale Objekte aus der Forschung. FreiData kann von allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität mit einem Uni-Account genutzt werden.
Die Daten sollten neben mindestens deskriptiven Metadaten mit persistenten Identifikatoren versehen werden.
Ein persistenter Identifikator, engl. persitent identifier (PID), ist definiert als ein dauerhafter (persistenter), digitaler Identifikator, bestehend aus alphanumerischen Zeichen, welcher einem Datensatz (oder einem anderen digitalen Objekt) zugeordnet wird und auf diesen verweist – in der Regel als Verlinkung. Als De-Facto-Standard für Forschungsdaten hat sich in den vergangenen Jahren der DOI (Digital Object Identifier) durchgesetzt.
- Persistente Identifikatoren (PIDs)
Die Universität Freiburg empfiehlt insbesondere die Nutzung von ORCID IDs für Personen (5) und von DOIs (6) für Publikation von Datensets (ggfs. zusätzlich zu disziplinen- oder repository-spezifischen Identifikatoren und Metadaten).
DOI ist die Abkürzung für Digital Object Identifier. Ein Identifier ermöglicht es, digitale Objekte eindeutig zu referenzieren. Die Universität Freiburg empfiehlt dieses Schema, weil es die größte Verbreitung hat. ORCID hat eine ähnliche Funktion für natürliche Personen. Alle Publizierenden der Universität Freiburg, die Mitglied sind, müssen eine ORCID für sich selbst registrieren. Diese ORCID sollte mit dem eigenen Account in FreiDok plus verknüpft werden. So werden Publikationen in FreiDok plus und im ORCID-Profil synchronisiert. Publikationen, die während der Mitgliedschaft zur Universität erscheinen, sind zugleich mit ihr als Institution verknüpft.
- Informationen zu persistenten Identifikatoren: UB Webseite
- FreiDok plus bietet erweiterte ORCID-Funktionen: UB Nachrichten
- Informationen zu ORCID: CDF Guide
Forschungsdaten, die zur Nachnutzung vorgesehen sind, sollen in zitierbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Das beinhaltet die Sicherstellung des entsprechenden Kontextes, der die verwendete Forschungssoftware und Ablaufumgebungen umfassen kann. Diese Aufgabe kann an entsprechende Fachdienste ausgelagert sein. Es soll garantiert werden, dass Zitationsregeln beachtet werden und Auflagen bezüglich der Veröffentlichung und Verwendung eingehalten werden.
Die Herkunft wiederverwendeter Daten ist dadurch eindeutig nachvollziehbar und die entsprechende Quelle wird honoriert.
Durch ein zielgerichtetes Forschungsdatenmanagement werden Daten, die im Forschungsprozess entstehen und benutzt werden, zitierbar. Das erstreckt sich auf Software und weitere Daten zur Umgebung, in der Forschung passiert. Neben den Daten selbst, sollten die Forschungssoftware (z.B. Webservice oder Tool mit Versionsnummer) und die Ablaufumgebung beschrieben werden. Eine Forschungssoftware bezeichnet Software, die im Kontext wissenschaftlicher Forschung entwickelt oder eingesetzt wird, um wissenschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten. Sie kann dabei in verschiedene Phasen eingesetzt werden, z.B. zur Datenanalyse, Simulationen, zur Visualisierung von Ergebnissen, Workflow-Automatisierung, Reproduzierbarkeit von Experimenten. Beispiele dafür sind R, Python, MATLAB, Bildanalyse-Software für Mikroskopie, Statistikprogramme. Eine Ablaufumgebung ist die Kombination aus Software, Systemressourcen und Konfigurationen, die benötigt wird, um ein Programm auszuführen. Dazu gehören z.B. Betriebssystem, Bibliotheken, Laufzeitumgebungen, Speicher und Prozessorressourcen. Beispiele dafür sind Windows, Linux, MacOS, Java, Docker, Galaxy.
Zur Zitierbarkeit von Daten gehört, sie in eine Form zu bringen, die sie inhaltlich erschließbar machen. Ein solches Paket von Forschungsdaten sollte mit einer DOI registriert werden. Bei diesem Schritt werden die beteiligten Personen genannt, alle mit einer ORCID ausgestattet. Das müssen nicht zwingend dieselben Personen sein, die ein zugehöriges Paper veröffentlicht haben.
Forschungsdaten und -unterlagen sind so lange aufzubewahren und zugänglich zu halten, wie es gemäß interner Richtlinien, Fachrichtlinien oder den Auflagen der Forschungsförderer im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (z. B. EU-Auflagen bezüglich der Sammlung persönlicher Daten) erforderlich ist. Die Mindestaufbewahrungszeit für Forschungsdaten und -unterlagen beträgt zehn Jahre nach der Veröffentlichung der Daten oder der Veröffentlichung der betreffenden Arbeit bzw. nach Projektabschluss.
An den Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität Freiburg gibt es FDM-Ansprechpersonen, die zu Datenaufbewahrung informieren, wenn es um ein Projektabschluss bzw. Ausscheiden einer Professur/PI geht. Forschende sind angehalten sich bereits zur Beantragung von Projekten darüber zu informieren welche Möglichkeiten die UFR bieten, Projektdaten über diesen Zeitraum aufzubewahren. Gelder dafür sollten im Antrag mit bedacht werden; die DFG sieht dafür Mittel vor. Die Central Data Facility informiert ebenfalls zu Speichermöglichkeiten und Speicherkosten sowie zur Beantragung der Mittel, und zu allen Aspekten dieses Schrittes im Forschungsdatenmanagement.
- DFG-Information zur Beantragung von projektspezifischen Kosten
Wenn Forschungsdaten und zugehörige Unterlagen nach Ablauf der Speicherfrist oder aus rechtlichen bzw. ethischen Gründen gelöscht oder vernichtet werden sollen, so darf dies nur unter Berücksichtigung jeglicher rechtlicher oder ethischer Gesichtspunkte geschehen. Die Löschung muss nachvollziehbar sein und dokumentiert werden. Bei der Entscheidung über Erhalt oder Löschung der Daten müssen die Interessen und vertraglich festgelegten Bestimmungen von Drittmittelgebern und sonstigen Beteiligten, insbesondere von Mitwirkenden und Kollaborationspartnern, berücksichtigt werden. Dabei müssen Aspekte der Sicherheit und Vertraulichkeit bedacht werden.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist das UniArchiv mit einzubeziehen, wenn es z.B. um die Löschung der Daten geht.
- Informationen zum UniArchiv
IV. Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung für das Forschungsdatenmanagement während und nach der Laufzeit von Forschungsvorhaben und -projekten liegt bei der Universität Freiburg und ihren Forschenden und soll mit den Empfehlungen für die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis übereinstimmen (7). Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist in der „Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zu Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft“ geregelt (8).
Veranwortlichkeit bedeutet, diese Verpflichtungen wahrzunehmen. Zur Zeit wird ein Netzwerk von FDM-Ansprechpersonen an der Universität Freiburg aufgebaut, über das dezentral unklare Situationen bewertet und gegebenenfalls einer Entscheidung näher gebracht werden. Informationen dazu wird es demnächst auf der CDF Webseite geben.
a. Verantwortlichkeiten der Forschenden
i. Forschende sammeln, dokumentieren, speichern und archivieren Forschungsdaten und die damit verbundene Dokumentation, so dass ein Zugang bzw. eine ordnungsgemäße Löschung möglich ist. Dies beinhaltet auch die Vereinbarung von Abläufen und Verantwortlichkeiten in gemeinsamen Forschungsprojekten. Derartige Informationen sollen Bestandteil eines Datenmanagementplans (DMP) sein, der die Sammlung, Verwaltung, Aufbewahrung, Nutzung und Veröffentlichung der verwendeten Daten dokumentiert und die Voraussetzungen für Integrität und Vertraulichkeit der Daten beschreibt. Forschende sollen für jedes Forschungsvorhaben einen DMP erstellen und während der Durchführung des Projekts fortschreiben und aktuell halten. Sie dokumentieren ggf. die Verfügbarkeit von Forschungsdaten in Darstellungen ihrer Projekte, z. B. in einem Forschungsinformationssystem oder anderen öffentlich zugänglichen Projektbeschreibungen.
- ii. Forschende gehen mit Forschungsdaten so um, dass die Grundsätze und Anforderungen dieser Leitlinie erfüllt werden. Sie stellen bereits bei der Projektplanung sicher, ob Open-Source-Software eine gleichwertige Alternative zu Programmen darstellen kann, deren Quellcode nicht offengelegt ist. Insbesondere wird zur Nutzung von Software geraten, die unter freien Lizenzen verfügbar ist.
- iii. Forschende planen, soweit möglich, die weitere Nutzung der Daten insbesondere nach Projektab- schluss. Dies umfasst sowohl die Festlegung von Nutzungs- und Verwertungsrechten nach Projektende, einschließlich der Zuweisung entsprechender Lizenzen, als auch die Regelung von Datenspeicherung und -archivierung im Fall eines Ausscheidens aus der Universität Freiburg.
- iv. Forschende erfüllen alle relevanten organisatorischen, regulatorischen, institutionellen und sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen sowohl in Bezug auf Forschungsdaten als auch auf die Verwaltung zugehöriger Forschungsunterlagen (zum Beispiel bei Kontext- oder Herkunftsangaben) und treten dafür ein.
- v. Forschende begreifen den Umgang mit Forschungsdaten als festen Bestandteil wissenschaftlicher Ausbildung. Sie berücksichtigen den Umgang mit Forschungsdaten in ihrer Lehre.
Der Umgang mit Forschungsdaten während eines Projekts lässt sich in einem Datenmanagementplan (DMP) strukturiert beschreiben. Einige Fördermittelgeber fordern einen DMP verpflichtend ein. Informationen und Beratung dazu bietet die Central Data Facility an.
Open Source Software sollte kommerzieller Software vorgezogen werden. Zu beliebten Diensten gibt es viele europäische Alternativen. Informationen zu Software für das FDM steht im CDF Tool-Katalog zur Verfügung. Die Central Data Facility kann weitere Empfehlungen zu Software geben.
- Informationen zu Datenmanagementplan (DMP): CDF Guide
- Informationen zu Europäische Alternativen
- Informationen zu FDM Tools und Diensten gibt es im CDF-Tool-Katalog
b. Verantwortlichkeiten der Universität Freiburg
- i. Die Universität Freiburg unterstützt ihre Organisationseinheiten, stellt angemessene Mittel und Ressourcen für Forschungsförderung, Dienstleistungen, den Betrieb von Organisationseinheiten, Infrastrukturen und Mitarbeiterqualifizierung bereit. Sie beauftragt die Central Data Facility (9) mit der Koordination des institutionellen Forschungsdatenmanagements. Sie beteiligt sich hierzu am übergreifenden Austausch mit anderen Einrichtungen, den Forschungsförderern und ist Mitglied in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (10).
- ii. Die Universität Freiburg fördert die Einhaltung der Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis. Dazu stellt sie Vorlagen für DMPs bereit, betreibt Monitoring und bietet Qualifizierungsmaßnahmen sowie Unterstützung und Beratung an. Dies geschieht in Übereinstimmung mit aktuellen Richtlinien, Verträgen mit Drittmittelgebern, internen Satzungen, Verhaltenskodizes und weiteren relevanten Leitfäden.
- iii. Die Universität Freiburg entwickelt Mechanismen und stellt Dienste bereit, um Forschungsdaten zu speichern, sicher aufzubewahren und zu publizieren, damit der Zugang zu den Forschungsdaten während und nach Abschluss von Forschungsprojekten gewährleistet werden kann.
- iv. Die Universität Freiburg stellt den Zugang zu den oben beschriebenen Diensten und Infrastrukturen bereit, so dass die Forschenden die Auflagen von Drittmittelgebern und weiteren Rechtsträgern ein- halten können und ihre in dieser Policy beschriebenen Verantwortlichkeiten wahrnehmen können.
Die Central Data Facility berät zu allen Aspekten, die in der FDM Policy erwähnt werden. Sie arbeitet dafür eng mit den anderen Serviceprovidern an der UFR zusammen.
V. Gültigkeit
Diese Policy tritt mit dem Beschluss vom 21.09.2022 des Rektorates der Universität Freiburg in Kraft und wurde am 21.01.2026 aktualisiert. Es wird alle drei Jahre zum Ende eines Jahres überprüft, ob eine Aktualisierung stattfinden muss.
Referenzen/Anhang mit den in der Policy zitierten Quellen
- Open-Science-Policy der Universität Freiburg. (2024). DOI: 10.6094/UNIFR/245816
- Hiemenz, B., & Kuberek, M. (2019). Strategischer Leitfaden zur Etablierung einer institutionellen Forschungsdaten-Policy. DOI: 10.14279/DEPOSITONCE-8412
- Wilkinson, M. D., Dumontier, M., Aalbersberg, Ij. J., Appleton, G., Axton, M., Baak, A., Blomberg, N., Boiten, J.-W., da Silva Santos, L. B., Bourne, P. E., Bouwman, J., Brookes, A. J., Clark, T., Crosas, M., Dillo, I., Dumon, O., Edmunds, S., Evelo, C. T., Finkers, R., … Mons, B. (2016). The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship. Scientific Data, 3(1), 160018. DOI: 10.1038/sdata.2016.18
- Open Source Initiative (OSI): opensource.org/licenses
- Persistenter Identifikator zur eindeutigen Bezugnahme auf Wissenschaftler*innen: orcid.org
- Persistenter Identifikator zur eindeutigen Bezugnahme auf digitale Objekte aller Art: doi.org
- Deutsche Forschungsgemeinschaft. (2021, Dezember 7). Gute wissenschaftliche Praxis
- Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität zu Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft : Jahrgang 32
- Central Data Facility: unifreiburg.de/cdf
- NFDI | Nationale Forschungsdateninfrastruktur e. V. : nfdi.de